Optimierung
In der zweiten Handelsperiode des EU-Emissionshandels 2008-2012 haben ca. 2/3 der deutschen Anlagenbetreiber die projektbasierten flexiblen Kyoto-Mechanismen genutzt. Dabei haben sie enorme wirtschaftliche Vorteile generiert. 1/3 hat keine Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekten (CERs/ERUs) eingesetzt. Die Preisvorteile gegenüber den EU-Emissionsrechten (EUAs) lassen sich jedoch weiterhin nutzen. Carbon-Scout unterstützt Anlagenbetreiber dabei.
Ermittlung der Einsatzmöglichkeiten von Emissionsgutschriften
Auswahl vorteilhafter Klimaschutzprojekte
Kauf und Verkauf von CERs, ERUs, EUAs
Einsatz der Zertifikate im Emissionshandelssystem
Wir verfolgen Klimaschutzprojekte, den Markt und den regulatorischen Rahmen seit Jahren intensiv, verfügen über einen breiten Zugang zu Projekten nach dem Clean Development Mechanism (CDM) und der Joint Implementation (JI). Für Anlagenbetreiber beziehen wir passende CERs bzw. ERUs für den Einsatz im EU-Emissionshandel. Diese können auch in Tauschgeschäften (Swaps) gegen EUAs bezogen werden, sodass für den Betreiber keine Investitionskosten entstehen oder er sogar Geld einnimmt. Insgesamt wird in jedem Fall Geld eingespart. Wir garantieren, dass durch uns bezogene Zertifikate von der EU anerkannt werden. Der Zeitaufwand für Anlagenbetreiber ist minimal.
Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Der Einsatz von Emissionsgutschriften lohnt sich für Anlagenbetreiber finanziell. Die von der EU zugeteilten EUAs sind mengenmäßig begrenzt und in vollem Umfang nutzbar. CERs und ERUs hingegen sind ihrer verfügbaren Anzahl im Grunde unbeschränkt, können jedoch nicht in beliebigem Umfang im Emissionshandel eingesetzt werden. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis und somit sind die Emissionsgutschriften günstiger. Der Preisunterschied (Spread) ist jedoch volatil.
Bis April 2012 hatten knapp 400 deutsche Anlagenbetreiber noch keine Emissionsgutschriften eingesetzt. Sie hatten in der zweiten Handelsperiode durchschnittliche Gesamtzuteilungen von 300.000 EUAs. Pro Anlagen ergeben sich somit Einsparungen von 300.000 € im Durchschnitt (mögliche Einsatzquote ~ 1/5, Preisvorteil ~ 5 €).
Das klingt dubios, ist aber seriös und vom System genau so vorgesehen (siehe unten „Hintergrund“).
Diese 400 Unternehmen betreiben vor allem kleine bis mittelgroße Anlagen. Die Gründe dafür, dass sie die Mechanismen bisher nicht genutzt haben, liegen in der hohen Komplexität der Prozesse und fehlenden Marktzugängen. Für einen stark eingespannten Kraftwerksleiter oder Controller ist die Abwicklung schwer abbildbar. Zudem besteht die Gefahr, dass Emissionsgutschriften in falscher Menge oder mit falscher Herkunft bezogen werden. Die EU erkennt nicht mehr alle Emissionsgutschriften an.
Weitere Information finden Sie in der folgenden Veröffentlichung von uns zu diesem Thema:
Swap Optionen von Anlagenbetreibern kaum genutzt, Energie & Management, Essen 01. Februar 2012
Konkrete Fallbeispiele finden Sie hier.
Die Menschen in den Entwicklungsländern der Erde leiden am stärksten unter den Folgen des Klimawandels. Schwellenländer sind zukünftig die größten Verursacher klimaschädlicher Treibhausgase. Das Kyoto-Protokoll hat 1997 aus diesen Gründen die projektbasierten, flexiblen Mechanismen des internationalen Emissionshandels eingeführt.
Joint Implementation: „Zur Erfüllung ihrer Pflichten kann jede Partei Emissionsreduktionseinheiten, die sich aus Projekten zur Reduktion von Emission von Treibhausgasen ergeben, jeder anderen Partei übertragen oder von jeder anderen Partei erworben werden.“
Clean Development Mechanism: „Hiermit wird ein Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung festgelegt. […] Im Rahmen des Mechanismus können Vertragsparteien die sich aus Projektmaßnahmen ergebenden zertifizierten Emissionsreduktionen verwenden.“
Kyoto-Protokoll 1997, Art. 6, Art. 12
CDM-Projekte mindern CO2-Emissionen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Anlagenbetreiber können sich finanziell beteiligen. Dafür bekommen sie Emissionsgutschriften (CERs). Bei JI-Projekten werden Emissionen bei Anlagen in anderen Industrieländern gesenkt. Dabei werden Emissionsrechte zu Emissionsreduktionseinheiten (ERUs) umgewandelt und ausgeschüttet.
Emissionsgutschriften aus CDM/JI-Projekten können im EU-Emissionshandelssystem von den Anlagenbetreibern eingesetzt werden.
„Die Richtlinie stellt fest, dass mit der Anerkennung der Gutschriften aus projektbezogenen Mechanismen Verpflichtung zur Reduzierung noch kosteneffizienter erfüllt werden kann und dass dies in Bestimmungen zu regeln ist, die die im Kyoto-Protokoll festgelegten projektbezogenen Mechanismen, wie Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM), mit dem Gemeinschaftssystem verknüpfen […]
Damit erhöht sich das Spektrum der kostengünstigen Optionen und verringern sich die Gesamtkosten. Durch die Nachfrage nach JI-Gutschriften werden Unternehmen der Gemeinschaft in die Entwicklung und die Weitergabe von modernen, umweltfreundlichen Technologien und umweltfreundlichem Know-how investieren. Aufgrund der Nachfrage nach CDM-Gutschriften erhalten die Entwicklungsländer, in denen CDM-Projekte durchgeführt werden, Unterstützung bei einer nachhaltigen Entwicklung.“
EU Linking Directive 2004, Abs. (2), (3)
Deutsche Anlagenbetreiber konnten bis 2012 Emissionsgutschriften direkt abgeben. Der Umfang durfte dabei 22 % der Gesamtzuteilungsmenge an EU-Zertifikaten nicht überschreiten.
„Bei der Erfüllung der Abgabepflicht durch die Abgabe durch Emissionsgutschriften darf die Anzahl der innerhalb der Zuteilungsperiode 2008-2012 für eine Anlage abgegebenen Gutschriften nicht höher sein als 22 % der für die Zuteilungsperiode 2008-2012 dem Betreiber zugeteilten Menge an Berechtigungen.“
In der Handelsperiode 2013-2020 werden keine weiteren Mengen an Emissionsgutschriften zugesprochen.
„Für Bestandsanlagen gibt es in 2013-2020 keine zusätzlichen Obergrenzen zur Nutzung von Emissionsgutschriften. Die Richtlinie sieht ab 2013 keine Nutzung von Emissionsgutschriften über die für die Handelsperiode 2008-2012 festgelegte Höchstmenge vor.“
Emissionsgutschriften können nicht mehr direkt abgegeben werden. Die letzte Möglichkeit bestand im April 2013.
„Abgaben von Emissionsgutschriften ab 01.05.2013, für Emissionen ab 2013, können nicht mehr direkt im Register erfolgen.“
Die Nutzung der zugesprochenen Quote kann jedoch nachgeholt werden.
„Anlagenbetreiber, die für Emissionen von 2008-2012 Emissionsgutschriften zur Abgabe nutzen konnten, bekommen ab 01.01.2013 für die neue Handelsperiode 2013-2020 keine zusätzliche Menge eingeräumt. Sie können lediglich ihr nicht ausgeschöpftes Limit der abgelaufenen Handelsperiode 2008-2012 mit in die neue Handelsperiode nehmen.“
Statt der direkten Abgabe müssen Emissionsgutschriften in EU-Zertifikate umgetauscht werden.
„Die künftige Nutzung zur Abgabe setzt einen Antrag auf Umtausch in EUA im Unionsregister voraus. Der Antrag kann frühestens ab 01.05.2013 gestellt werden bzw. muss für Emissionsgutschriften, die in der Verpflichtungsperiode 2008-2012 gültig sind, bis spätestens 31.03.2015 beschieden sein.“
Das Verfahren soll ab Mitte März verfügbar sein.
“The Commission expects that operators will be able to exchange eligible international credits for allowances from early March 2014.”
Europäische Kommission 2013, News 12/2013
Manche CDM/JI-Projekte werden aus dem Emissionshandelssystem ausgeschlossen. Nicht mehr alle Emissionsgutschriften sind gültig. Herkunft und Einsetzbarkeit müssen geprüft werden.
„Für Emissionen ab 2013 werden CER und ERU aus bestimmten Projekten im Rahmen des EU-ETS zur Abgabe bzw. Umtausch nicht mehr anerkannt. Hier sollte man besondere Vorsicht walten lassen und insbesondere aktuelle Änderungen verfolgen, da es prinzipiell möglich ist, dass weitere CDM-Projekte auf die ,Schwarze Liste‘ kommen, so wie es für HFC-23- und Adipinsäure-Projekte bereits geschehen ist.“
Weiterführende Informationen sind auf den Seiten der Deutschen Emissionshandelsstelle und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu finden.